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Auf dieser Seite präsentieren wir Ihnen immer wieder besondere Angebote Es lohnt sich also, hier regelmäßig vorbeizuschauen! Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Auch wir können Ihnen unsere Dienstleistungen nicht kostenlos anbieten - faire Preise aber sind für uns selbstverständlich. Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, finden Sie hier die aktuellen Preise für unsere Dienstleistungen. Falls Ihnen doch noch etwas unklar sein sollte, Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne. Preisliste demnächst verfügbar.
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Tipp..Waschmaschine

reinigen - wie?

Zum Waschmaschine reinigen, brauchst Du keineswegs einen teuren Waschmaschinenreiniger zu kaufen. Die preiswerten Hausmittel Natron und Essig sind ideale Helfer, um eine Waschmaschine hygienisch zu reinigen. Grundsätzlich sollte man in regelmässigen Abständen seine Waschmaschine reinigen, um Bakterien wie auch Pilze und somit auch üblen Gerüchen entgegenzuwirken. Ein regelmäßiges Waschmaschine reinigen fördert außerdem eine längere Lebensdauer und kann am Ende richtig Geld sparen.
Wäscherei Creutzburg

Unsere AGB`s

LIEFERUNGSBEDINGUNGEN DES DEUTSCHEN TEXTILREINIGUNGSGEWERBES

1. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörigen Zubehörteilen wie z.B. Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten etc. und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, die nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig sind, soweit sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Textilreiniger dies durch eine fachmännische Warenschau nicht erkennen kann. 2. Aufklärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut. Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an den Textil-Reiniger hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenstände, wie z.B. Kugelschreiber, Taschenmesser, u.a., entfernt sind. 3. Rückgabe/ Pflicht des Kunden zur Abholung Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muß das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten bzw. vorgesehenen Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach Übergabe an den Textilreiniger und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Reinigungsgüter, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös. 4.Rügepflicht des Kunden bei Mängel/Fehlmengen/Falschlieferung beim ausgelieferten Reinigungsgut Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut dem Textilreiniger zur Bearbeitung übergeben wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gilt in den beiden vorgenannten Sätzen für die Rüge von offensichtlichen Fehlmengen oder Falschlieferungen bei der Lieferung. 5. Haftung und Haftungsbegrenzung Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden ist ein Schadensersatz auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung des Schadenersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Gleichfalls gilt die Begrenzung des Schadensersatzes nicht bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Diese Lieferbedingungen sind empfohlen vom Deutschen Textilreinigungs-Verband e.V., Bonn Hinweis: Für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse, Schaumgummipolster, Lederbesatz, Applikationen sowie Perlen, Strass u.ä. können wir leider keine Haftung übernehmen. 6. Ergänzende Bedingungen (Bestandteil der AGB): Mündliche Absprachen, Nebenabreden, Pauschalpreise, Sondervereinbarungen usw. sind ungültig und unwirksam. Für die Gültigkeit von Sondervereinbarungen ist immer die Schriftform mit Datumsangabe, genauer Beschreibung der Ware, der Leistung der Textilreinigung zu bezeichnen und mit der Unterschrift der Mitarbeiterin und Kundin zu versehen.
Clean for the Future

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1. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörigen Zubehörteilen wie z.B. Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten etc. und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, die nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig sind, soweit sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Textilreiniger dies durch eine fachmännische Warenschau nicht erkennen kann. 2. Aufklärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut. Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an den Textil-Reiniger hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenstände, wie z.B. Kugelschreiber, Taschenmesser, u.a., entfernt sind. 3. Rückgabe/ Pflicht des Kunden zur Abholung Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muß das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten bzw. vorgesehenen Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach Übergabe an den Textilreiniger und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Reinigungsgüter, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös. 4.Rügepflicht des Kunden bei Mängel/Fehlmengen/Falschlieferung beim ausgelieferten Reinigungsgut Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut dem Textilreiniger zur Bearbeitung übergeben wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gilt in den beiden vorgenannten Sätzen für die Rüge von offensichtlichen Fehlmengen oder Falschlieferungen bei der Lieferung. 5. Haftung und Haftungsbegrenzung Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden ist ein Schadensersatz auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung des Schadenersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Gleichfalls gilt die Begrenzung des Schadensersatzes nicht bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Diese Lieferbedingungen sind empfohlen vom Deutschen Textilreinigungs-Verband e.V., Bonn Hinweis: Für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse, Schaumgummipolster, Lederbesatz, Applikationen sowie Perlen, Strass u.ä. können wir leider keine Haftung übernehmen. 6. Ergänzende Bedingungen (Bestandteil der AGB): Mündliche Absprachen, Nebenabreden, Pauschalpreise, Sondervereinbarungen usw. sind ungültig und unwirksam. Für die Gültigkeit von Sondervereinbarungen ist immer die Schriftform mit Datumsangabe, genauer Beschreibung der Ware, der Leistung der Textilreinigung zu bezeichnen und mit der Unterschrift der Mitarbeiterin und Kundin zu versehen.
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